für den Entwurf des Bebauungsplanes „Zum Wiesmet“ im Ortsteil Mörsach
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Markt Arberg
Der Marktgemeinderat Arberg hat in der Sitzung vom 15.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zum Wiesmet“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a beschlossen. In der Sitzung vom 31.07.2026 wurde der Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB geschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist zur Förderung der innerörtlichen Wohnbebauung erforderlich. Dem Markt Arberg ist wichtig, die Ortsansicht möglichst unverändert zu lassen und ein für den kleinen Ortsteil verträgliches Bevölkerungswachstum zu sichern. Es soll eine organische Entwicklung des Dorfes ermöglicht werden und dabei ein sanfter Übergang zwischen Bebauung und Überleiter geschaffen werden.
Der Geltungsbereich ist voll erschlossen und befindet sich innerhalb des Siedlungsbereichs.
Für das Gebiet ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO vorgesehen.
Die Größe innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs liegt bei 0,5 ha. Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand innerhalb des bestehenden Siedlungsbereiches.
Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Zum Wiesmet“ mit Festsetzungen, Begründung (Stand 31.07.2026) sowie spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (Stand 10/2024) wird im Internet unter https://www.arberg.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanung vom
17.08.2026 bis einschließlich 17.09.2026 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus des Markt Arberg, Marktplatz 13, 91722 Arberg während der allgemeinen Dienstzeiten bereitgestellt.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an poststelle@arberg.de und bei Bedarf in Textform an den Markt Arberg, Marktplatz 13, 91722 Arberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Zum Wiesmet“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes des Be-bauungsplanes „Zum Wiesmet“ nicht von Bedeutung ist
Da es sich bei der Änderung um eine Maßnahme zur besseren Bebaubarkeit von Innenbereichsflächen handelt, erfolgt diese im beschleunigten Verfahren, bei dem die Vorschriften des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) zur Anwendung kommen. Dabei wird gem. Abs. 3 von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Des Weiteren kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB verzichtet werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Arberg, 07.08.2026
Marco Friedel (Siegel)
Erster Bürgermeister