Bauangelegenheiten
Tektur An- und Umbau und Neubau von Tierwohlschweineställen, Neubau einer landwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalle, Erweiterung der Einfriedung, Goldbühl, Flnr. 995, Gemarkung Kemmathen
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf An- und Umbau und Neubau von Tierwohlschweineställen; Neubau einer landwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalle; Erweiterung der Einfriedung, Goldbühl, Fl.-Nr. 995, Gemarkung Kemmathen, zu.
Abbruch des bestehenden Garagendaches mit Errichtung eines neuen Obergeschosses zur Nutzung als Wohnraum, Flnr. 116/1, Gem. Arberg, Wehrmauerweg 3a
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Abbruch des bestehenden Garagendaches mit Errichtung eines neuen Obergeschosses zur Nutzung als Wohnraum, Fl.-Nr. 116/1, Gemarkung Arberg, Wehrmauerweg 3a, zu.
Bebauungsplan Mörsach "Zum Wiesmet"
Der Markt Arberg beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Innenentwicklungspotentialfläche, unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen und städtebaulichen Belange, zu nutzen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zum Wiesmet“ wurde daher in der Gemeinderatsitzung am 15.09.2022 gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist zur Förderung der innerörtlichen Wohnbebauung erforderlich. Dem Markt Arberg ist wichtig, die Ortsansicht möglichst unverändert zu lassen und ein für den kleinen Ortsteil verträgliches Bevölkerungswachstum zu sichern. Es soll eine organische Entwicklung des Dorfes ermöglicht werden und dabei ein sanfter Übergang zwischen Bebauung und Überleiter geschaffen werden. Der Geltungsbereich ist voll erschlossen und befindet sich innerhalb des Siedlungsbereichs. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1, Gemarkung Mörsach. Die Größe beträgt ca. 0,5 ha. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 BauGB liegen vor: Es handelt sich um ein bereits bebautes Grundstück mit Restnutzung, das mit vorliegender Planung neu geordnet werden soll. Durch die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ergeben sich gewisse Verfahrenserleichterungen, insbesondere besteht kein Ausgleichsbedarf für die Versiegelung, § 1 a Abs. 3 Satz 6, § 13 a Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. Abs. 4 BauGB. Es kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen werden (= Beschleunigung des Verfahrens). Der Entwurf wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgestellt.
Der Marktgemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Entwurf mit den Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 31.07.2026 und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauBG ist öffentlich bekannt zu geben. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Bestellung der Zweiten Bürgermeisterin als Eheschließungsstandesbeamtin
Der Marktgemeinderat bestellt die Zweite Bürgermeisterin Glas zur Eheschließungsstandesbeamtin, § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG.
Wegfall der Nichtöffentlichkeit
Die Erschließung des Baugebietes „An der Gunzenhauser Str.“, BA5, wurde vergeben. Der günstigste Bieter für Los 1 (Kanalbauarbeiten) ist die Firma Neureiter GmbH zum Angebotspreis von 309.048,18 € (brutto). Für das Los 2 (Straßenbauarbeiten) wurde die Firma Grillenberger GmbH zum Angebotspreis von 141.757,08 € (brutto) beauftragt.
Anträge, Sonstiges und Bekanntmachungen
Dorferneuerung
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Baubeginn der Straße im Umgriff des Feuerwehrhauses in Großlellenfeld auf den 21.09.2026 verschoben wurde. Ursprünglich geplant war der 20.07.2026.
Hubschrauber US Army
BGM Friedel berichtet von der außerplanmäßigen Landung des Hubschraubers der US Army in Großlellenfeld. Die Gemeinde wurde hier, wie im Zeitungsbericht zu lesen ist, erst auf Nachfrage über das Ereignis informiert. Im Anschluss hat die Abstimmung mit dem Trupp vor Ort gut geklappt.
Kommunale Wärmeplanung
Die Infoveranstaltung für den Gemeinderat ist am 27.10.2026 in Triesdorf. Die Infoveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger findet am 17.11.2026 im Feuerwehrhaus in Arberg statt.