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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 18/2024
Mitteilungen des Bürgermeisters
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Vereinsvorstände werden gebeten, rechtzeitig d.h. mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin und unaufgefordert, die nötigen Anträge (Gaststättenerlaubnis, Anzeige einer öffentl. Vergnügung usw.) bei der Gemeindeverwaltung (Zi. 12) zu stellen.

Dies ist notwendig, da zur Fristwahrung bei weiteren Behörden eine gewisse Bearbeitungszeit erforderlich ist.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Arberg, 26.08.2024
Jürgen Nägelein
Erster Bürgermeister