50 000 Bürgerinnen und Bürger müssen noch bis Jahresende mitmachen
Auch im Jahr 2024 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2024 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.