Hiermit weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass jeder, der in eine Wohnung einzieht oder auch auszieht, verpflichtet ist, sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde an- oder abzumelden; dies gilt für Haupt- und Nebenwohnungen; dabei ist die Wohnungsgeberbestätigung (bei Einzug) vorzulegen. (Download: www.arberg.de)
Die Abmeldung der Nebenwohnung wird nach dem neuen Bundesmeldegesetz nur noch in der Hauptwohnung angezeigt.
Wird der Anmeldeverpflichtung nicht nachgekommen, erfüllt dieser Sachverhalt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
Wir sind dann leider gezwungen, ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Wir bitten deshalb auch die Vermieter, ihre Mieter darauf hinzuweisen!
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 09822/8221-0