Als Serviceleistung und um seinen Jubilaren herzlich zu gratulieren, veröffentlicht der Markt Arberg über das Bundesmeldegesetz hinaus in seinem Amts- und Mitteilungsblatt alle Geburtstagsjubilare ab dem 65. Lebensjahr sowie alle 25., 40., 50. und 60. Ehejubiläen.
Sollten Sie eine Veröffentlichung Ihres Geburtstages / Ehejubiläums nicht wünschen, bitten wir Sie, die Gemeindeverwaltung zu informieren. Die Mitbürger, welche sich beim Markt Arberg nicht melden, werden automatisch veröffentlicht.
Hinweis:
Es besteht die Möglichkeit einer dauerhaften Übermittlungssperre. Möchten Sie davon Gebrauch machen, teilen Sie dies bitte dem Einwohnermeldeamt des Marktes Arberg mit.