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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bankettmäharbeiten

Anlieger von Straßenseitengräben, an denen Bankettmäharbeiten ausgeführt werden, müssen ihre Grenzsteine, Rohrausläufe, Froschklappen usw. selbstständig freilegen oder markieren (auspflocken).

Nicht ausgezeichnete Grenzsteine, Rohrausläufe etc., die durch die Bankettmäharbeiten beschädigt werden oder nicht mehr vorhanden sind, werden durch die Gemeinde nicht ersetzt.

Markt Arberg, 08.09.2023
Helmreich