1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutz in Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Zusendung eines Wahlscheins von Briefwahlunterlagen oder Bewerbung von Wahlhelfer*in für Wahlen und Abstimmungen.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Markt Arberg
Marktplatz 13
91722 Arberg
Tel.: 09822/822110
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter für
kreisangehörige Gemeinden
Landratsamt Ansbach
Sachgebiet 25
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Telefon: 0981 468-2500
Fax: 0981 468-18 2519
E-Mail: dsb-gemeinden@landratsamt-ansbach.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4a) Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben, um den von Ihnen gestellten Antrag auf Zusendung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen bearbeiten und durchführen zu können und die ordnungsgemäße Durchführung der Briefwahl zu gewährleisten.
Ihre Daten werden zur Durchführung und Vollzug des Wahlrechts bei der aktuellen und für zukünftige Wahlen und Abstimmungen erhoben und verarbeitet. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c und e DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG in Verbindung mit den Vorschriften folgender Wahlgesetze verarbeitet:
| - | Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung (LWG) |
| - | Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (LWO) |
| - | Gesetz über die Wahl der Bezirkstage (BezWG) |
4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 e), Abs. 3 Satz 1 b) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), §§ 24 Europawahlordnung (EuWO) § 17 Bundeswahlgesetz (BWG), §§ 25 Bundwahlordnung (BWO), Art. 4 Abs. 2 Landeswahlgesetz (LWG), §§ 22 Landeswahlordnung (LWO), Art. 13 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), §§ 22 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
| - | die Kämmerei zur Auszahlung der Wahlhelferentschädigung |
| - | die für die Erstellung der Berufungsschreiben zuständigen Mitarbeiter |
| - | Name, Wohnort (ohne Adresse) und Telefonnummer werden zum Zwecke der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufes der Wahlen/Abstimmungen an die weiteren Mitglieder des eingeteilten Wahlvorstandsgremiums weitergegeben. |
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Markt Arberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung der laufenden Wahl/Abstimmung und ggf. künftiger Wahlen und Abstimmungen erforderlich ist. Der Speicherung Ihrer Daten für zukünftige Wahlen und Abstimmungen können Sie jederzeit widersprechen.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Markt Arberg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus - Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung - Verordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide - Bundeswahlgesetz - Bundeswahlordnung - Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland - Europawahlordnung - Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte - Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen - Bürgerbegehren- und Bürgerentscheidungssatzung der Gemeinde ….
Ihre Daten werden für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen benötigt. Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht oder nicht hinreichend bzw. unvollständig angeben, können Sie nicht als Wahlhelfer*in bei Wahlen oder Abstimmungen eingesetzt werden.
11. Beschwerderecht:
Bayer. Landesbeauftragte für den Datenschutz
Prof. Dr. PetriPostfach 22 12 19, 80502 München
| Besuchen | Wagmüllerstraße 18, 80538 München (Bitte nur nach vorheriger Terminabsprache) |
| Anrufen | 089 212672-0 |
| Faxen | 089 212672-50 |
| Mailen | poststelle@datenschutz-bayern.de |