Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 19/2024
Mitteilungen des Bürgermeisters
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilungen des Bürgermeisters

zur Entwässerungseinrichtung und bei nachträglichem Dachgeschossausbau oder Geschossflächenänderungen

- Betrifft grundsätzlich alle Änderungen! -

Die Hauseigentümer werden darauf hingewiesen, dass insbesondere der nachträgliche Ausbau von Dachgeschossen eine neue Beitragspflicht für die Entstehung der Berechnung von Kanalherstellungsbeiträgen nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen auslöst. Als Bauherr bzw. Eigentümer sind Sie daher verpflichtet, der Gemeinde unverzüglich zu melden, wenn Sie seit Ihrer Erstveranlagung nachträglich einen Dachgeschossausbau – auch nur einzelne Aufenthaltsräume – in Ihrem Anwesen durchgeführt haben, damit diese beitragsrechtlichen Auswirkungen überprüft und entsprechend Beitragsabrechnungen erstellt werden können. Eine automatische Verjährung bei der Festsetzung der Flächenmehrungen tritt nicht ein, da die Beitragspflichtigen meldepflichtig sind. Die Verjährung beginnt erst ab dem Zeitpunkt der Meldung zu laufen. Wer die Meldung versäumt läuft Gefahr nach den dann geltenden Beitragssätzen veranlagt zu werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den Markt Arberg, Zi. 14, Fr. Stadlinger, Tel. 09822/8221-14.

Arberg, 02.09.2024
Nägelein
Erster Bürgermeister