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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Derzeit werden aufgrund der abgegebenen Grundsteuererklärungen neue Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt zugestellt.

Diese betreffen die Hauptveranlagung ab 01.01.2025. Deshalb werden auf Basis dieser Bescheide vom Markt Arberg gegen Ende 2024 neue Grundsteuerbescheide für die Zeit ab 2025 versandt. Die Messbescheide des Finanzamts sind Grundlage für diese Veranlagung.

Wir weisen darauf hin, dass Einsprüche gegen den Grundsteuermessbescheid, wenn notwendig, umgehend beim Finanzamt eingelegt werden müssen, nicht erst gegen den Grundsteuerbescheid des Marktes Arberg. Fehlerhafte Veranlagungen können nur vom zuständigen Finanzamt berichtigt werden. Bitte überprüfen Sie dringend die in den Grundsteuermessbescheiden angegebenen Nutz- und Wohnflächen. Die Bearbeitung beim Finanzamt zur Korrektur einer fehlerhaften Veranlagung kann sich über Jahre hinziehen. Bis dahin muss die vom Markt Arberg festgesetzte Grundsteuer bezahlt werden.