Der Markt Arberg ist als Herausgeber des kommunalen Mitteilungsblattes für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verantwortlich.
Die Gemeinde benötigt daher für die Entgegennahme von personenbezogenen Daten von Dritten eine Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO). So stellt es etwa eine Erhebung personenbezogener Daten durch die Gemeinde dar, wenn sie von einem Verein ein Foto entgegen-nimmt, auf dem ein Vereinsmitglied bei einer Veranstaltung erkennbar abgebildet ist. Gleiches gilt bei der namentlichen Erwähnung konkreter Personen zuordenbaren Kontaktdaten.
Daher möchten wir darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten oder Fotos nur mit dem Einverständnis der/des Betroffenen veröffentlicht werden dürfen.
Wir gehen davon aus, dass vor Weitergabe von Bildern, Texten und anderen Daten an die Gemeindeverwaltung zur Veröffentlichung, vom abgebenden Verein / der abgebenden Person, das entsprechende Einverständnis der Personen eingeholt wurde.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass auch für alle Bilder von Dritten, bspw. aus dem Internet, die Verwendungserlaubnis durch den Rechteinhaber vorliegen muss.