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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 20/2025
Mitteilungen des Bürgermeisters
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5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Arberg

In der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264) des Kommunalabgabengesetzes (KAG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBl S. 70), erlässt der Markt Arberg folgende Satzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Arberg vom 19.12.2012, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Arberg Nr. 1/13 vom 18.01.2013, wird unter Einbezug der 1. Änderung vom 18.09.2014, der 2. Änderung vom 05.12.2016, der 3. Änderung vom 09.12.2019 und der 4. Änderung vom 12.12.2022, wie folgt geändert:

1. § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

Die Gebühr beträgt 2,36 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

2. § 10a Abs. 5 wird wie folgt geändert:

Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,19 € pro m² pro Jahr.

§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft.

Arberg, den 19.09.2025
Nägelein
1. Bürgermeister