Bei der Gemeindeverwaltung häufen sich derzeit wieder die Meldungen über beschädigte Grenzsteine. Wir weisen deshalb darauf hin, dass Eigentümer und Bewirtschafter von Grundstücken gemäß Abmarkungsgesetz § 9 dafür zu sorgen haben, dass die Grenzzeichen ihrer Grundstücke erhalten und erkennbar bleiben.
Der Verlust oder die Beschädigung ist der Gemeinde oder dem Obmann der Feldgeschworenen anzuzeigen. Der Verursacher, soweit bekannt, sowie alle weiteren Angrenzer sollten die Feldgeschworenen beauftragen, solche Grenzsteine neu zu setzen.
Die Feldgeschworenen werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen entsprechende Grenzsteine ordnungsgemäß zu platzieren. Deshalb sollten beschädigte Grenzsteine möglichst am ursprünglichen Standort bleiben (schräg liegen lassen). Sollten die örtlichen Feldgeschworenen die genaue Lage eines Grenzzeichens nicht feststellen können, muss das Vermessungsamt verständigt werden. Es fallen dann zwar höhere Kosten an, aber die Sicherheit – Wo fängt mein Eigentum an, wo ist es zu Ende? – sollte beruhigend auf Eigentümer und Bewirtschafter wirken.
Des Weiteren sind bei der Beantragung von Fördergeldern genaue Angaben über tatsächlich landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen zu machen. Im Zeitalter von GPS ist diese Überwachung kein großes Problem für die Behörden, aber eventuell für die Bewirtschafter.
Es wird gebeten, beschädigte Grenzsteine zu melden, die örtlichen Feldgeschworenen werden kostengünstig viele Schäden beheben können.