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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus gegebenem Anlass dürfen wir entsprechend der Hundehaltungsverordnung des Marktes Arberg darauf hinweisen, dass derjenige, welcher Hunde auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen mit sich führt, dies so zu tun hat, dass Andere (auch Tiere) nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die jeweiligen Hundehalter verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entfernen und zu entsorgen.

Für große Hunde (ab einer Schulterhöhe von 0,5 Meter) gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Anleinpflicht für alle öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen des Marktes Arberg.

Für Kampfhunde gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Anleinpflicht für alle öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet.

Weiter dürfen Kampfhunde und große Hunde Kinderspielplätze und Schulhöfe nicht betreten.

Für Kampfhunde und große Hunde besteht auf Bolzplätzen eine Anleinpflicht, wobei die reißfeste Leine höchstens 2,0 Meter Länge betragen darf.

Wir dürfen daher alle Hundehalter, zur Vermeidung von kostenpflichtigen Anordnungen auch in ihrem eigenen Interesse, nachdrücklich ersuchen, ihre Tiere so zu halten bzw. zu beaufsichtigen, dass eine Belästigung der Mitmenschen, insbesondere der Kinder, ausgeschlossen wird. Verstöße werden entsprechend geahndet.

Arberg, 26.09.2023
Helmreich