Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorheriger Artikel: Vollzug der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV), des Bay. Waldgesetzes ( BayWaldG) und der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)- Abbrennen von pflanzlichen Abfällen -
Benutzung des Wertstoffhofes - Ablieferung von Grünabfällen -
Im Wertstoffhof können Grünabfälle gegen Gebühr abgeliefert werden.
| Die Gebühr beträgt für: |
| - einen Behälter bis zu 50 l Inhalt | 2,-- Euro |
| - Pkw-Anhänger (klein, bis 1 cbm) | 14,-- Euro |
| - Pkw-Anhänger (groß, bis 3 cbm) | 40,-- Euro |
Wir bitten um Verständnis, da die Abfuhr dieser Abfälle für den Markt Arberg kostenpflichtig ist.
Arberg, 26.09.2023
Helmreich