Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 21/2025
Mitteilungen des Bürgermeisters
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.09.2025

Vorstellung und Vortrag eines Vertreters der Energieagentur Triesdorf - Kommunale Wärmeplanung

Herr Bleisteiner hält seinen Vortrag zu dem Thema kommunale Wärmeplanung und stellt die Energieagentur Triesdorf vor. Zudem geht er auf die Förderung und die Antragsstellung ein.

Bebauungsplan für das Wohngebiet „Zum Wiesmet“ im Ortsteil Mörsach

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Zweckverband Altmühlsee die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Markt Arberg, Teilbereich Mörsach, im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ der Marktgemeinde Arberg, mit der Bekanntmachung Nr. 112/2025 veröffentlicht hat. Nun kann der Bebauungsplan der Marktgemeinde entsprechend ausgelegt werden.

Der Bebauungsplan „Zum Wiesmet“ befindet sich derzeit in Aufstellung. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre nach §§ 14 ff. BauGB als Satzung beschlossen. Die erneute Verlängerung ist notwendig, da erkennbar ist, dass das Bauleitplanverfahren nicht im Rahmen der Satzungsfrist abgeschlossen werden kann. Der Marktgemeinderat beschließt erneute Verlängerung der Veränderungssperre gem. §§14 ff. Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Zum Wiesmet“ im Ortsteil Mörsach.

Bauangelegenheiten

Anbau von zwei Kinderzimmern (Flurnummer 21, Gemarkung Kemmathen, Kemmathen 14, 91722 Arberg)

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag auf Anbau von zwei Kinderzimmern zu und leitet die Unterlagen zur Genehmigung an das Landratsamt Ansbach weiter.

Antrag auf Genehmigung eines Wohnhausanbaus (Flurnummer 38/1, Gemarkung Kleinlellenfeld, Kleinlellenfeld 65, 91722 Arberg)

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag auf Wohnhausanbau zu und leitet die Unterlagen zur Genehmigung an das Landratsamt Ansbach weiter.

Urnengrabgestaltung in Arberg

GRM Unfried stellt sein Konzept zur Urnengrabgestaltung in Arberg vor. Angedacht ist die Freifläche im mittleren Block. Es handelt sich um Kolumbarien aus Granitplatten. Nach zehn Jahren muss eine Urne aus einem Kolumbarium auf dem Friedhof selbst „entsorgt“ werden. Die restliche Fläche soll mit regulären Urnengrabstellen überplant werden.

Satzungsbeschluss zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Arberg

Durch geplante Maßnahmen wie die Kanalbaumaßnahmen in Großlellenfeld, in der Ringstraße in Arberg und die Ertüchtigungsmaßnahmen an der Kläranlage Großlellenfeld, ist es absehbar, dass sich die Gebühren in den kommenden Jahren nochmals erhöhen werden. Die Gebühren werden durch das Ingenieurbüro Röder kalkuliert. Bisher beträgt die Schmutzwassergebühr 1,57 € pro Kubikmeter Schmutzwasser und die Niederschlagswassergebühr 0,15 € pro m² pro Jahr.

Der Marktgemeinderat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Arberg.