Am 19.01.2026 läuft die Umtauschfrist der von 1999 – 2001 ausgestellten Kartenführerscheine ab. Zur Wahrung dieser Frist wird eine umgehende Antragstellung
(auch per Online-Verfahren möglich) empfohlen.
Der Stichtag für einen Umtausch von Führerscheininhabern mit einem Geburtsjahrgang vor 1953 ist datiert auf den 19.01.2033 und zwar gleichwohl ob bereits ein Kartenführerschein oder noch ein Papierführerschein vorliegt.
Auch der Antrag auf begleitendes Fahren ab 17 Jahren, die Erweiterung einer Fahrerlaubnis sowie die Austragung einer Sehhilfe oder der Ersatz sind bereits online zu beantragen.
Um mehr Transparenz in den Vorgängen zu schaffen, wurden die Voraussetzungen für den vorzeitigen Erwerb einer Fahrerlaubnis (Ausnahme Mindestalter) in einem Kriterienkatalog zusammengefasst. Auch hier besteht ab sofort die Online-Antragsmöglichkeit.
Eine Verknüpfung zu den Online-Anträgen/Kriterienkatalog findet sich in der jeweiligen Dienstleistung oder unter dem Themenpunkt „Führerschein“ in der Rubrik Digitales Amt auf der Homepage des Landratsamtes Ansbach.