Die Vereinsvorstände werden gebeten, rechtzeitig d.h. mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin und unaufgefordert, die nötigen Anträge (Gaststättenerlaubnis, Anzeige einer öffentl. Vergnügung usw.) bei der Gemeindeverwaltung (Zi. 12) zu stellen.
Dies ist notwendig, da zur Fristwahrung bei weiteren Behörden eine gewisse Bearbeitungs-zeit erforderlich ist.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.