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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 24/2024
Mitteilungen des Bürgermeisters
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Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze des Marktes Arberg (Hebesatzsatzung)

Nachfolgende Satzung wurde vom Gemeinderat des Marktes Arberg in seiner Sitzung vom 08.11.2024 beschlossen. Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Aufgrund von § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) i.V.m. § 16 des Gewerbesteuergesetztes (GewStG), Art. 22 Abs. 2, Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Arberg folgende Satzung:

§ 1

Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

450 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

275 v.H.

2.

Gewerbesteuer

300 v.H.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Markt Arberg, den 14.11.2024
Jürgen Nägelein
Erster Bürgermeister