Derzeit werden aufgrund der abgegebenen Grundsteuererklärungen neue Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt zugestellt. Auf Grundlage dieser Bescheide versendet die Gemeinde ab 2025 neue Grundsteuerbescheide.
Wir weisen darauf hin, dass Einsprüche gegen den Grundsteuermessbescheid, wenn notwendig, umgehend beim Finanzamt eingelegt werden müssen, nicht erst gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Fehlerhafte Veranlagungen können lediglich vom Finanzamt und nicht von der Gemeinde berichtigt werden.
Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Wald, Wiese, Acker) sollten darauf achten, dass ihre Grundstücke richtig bewertet wurden. Wälder, Wiesen und Äcker müssen als land- und forstwirtschaftliche Fläche angegeben und veranlagt werden (Anlage Land- und Forstwirtschaft BayGrSt 3). Teilweise wurde festgestellt, dass die vom Finanzamt übermittelten Daten gelegentlich vom Eigentümer falsch angegeben wurden. So wurden Grundstücke als unbebaute Grundstücke angegeben und wurden demnach wie Bauplätze gewertet, wobei sich unbebaute Grundstücke grundsätzlich nicht im Außenbereich befinden. Bei Unklarheiten hierbei wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Bitte überprüfen Sie auch die in den Grundsteuermessbescheiden angegebenen Nutz- und Wohnflächen. Die Bearbeitungszeit beim Finanzamt zur Korrektur einer fehlerhaften Veranlagung kann sich über längere Zeit hinziehen. Bis dahin muss die von der Gemeinde festgesetzte Grundsteuer bezahlt werden.
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung den Hebesatz für die Grundsteuer A und Grundsteuer B ab 2025 gesenkt. Für den Markt Arberg ergibt sich ein Hebesatz für Grundsteuer A von 450 % und Grundsteuer B von 275 %.
Mit diesen aktuellen Sätzen und den vom Finanzamt nach der Grundsteuererklärung enthaltenen Bescheiden kann nun jeder seine Grundsteuer ab 2025 selbst ausrechnen. Es muss lediglich der Messbetrag, der auf dem Bescheid vom Finanzamt steht, mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert werden.
Beispiel:
Grundsteuer A: 120,10 € (Messbetrag Bescheid) x 4,5 = 540,45 € Grundsteuer im Jahr
Grundsteuer B: 115,20 € (Messbetrag Bescheid) x 2,75 = 316,80 € Grundsteuer im Jahr
Eine in Einzelfällen auch deutliche Erhöhung des Gesamtbetrages im Vergleich zu den Vorjahren kann unterschiedliche Ursachen haben wie
| - | bisher zu wenig angegebene Flächen bzw. zusätzliche Wohnflächen wurden neu geschaffen (z.B. Dachbodenausbau) |
| - | Umstufung der landwirtschaftlichen Wohngebäude von Grundsteuer A zu Grundsteuer B |
| - | sehr alte Einheitsbewertung bisher |
| - | fehlerhafter Messbetrag. |
Die Gemeinde hat versucht, die Hebesätze entsprechend zu senken. Dennoch können wir auch bei einer weiteren Senkung der Hebesätze nicht für jeden einzelnen eine aufkommensneutrale Veränderung der Gesamtbeträge gewährleisten.
Die Grundsteuer selbst ist eine der wenigen direkten und wichtigen Einnahmequellen der Gemeinde. Insgesamt hat sich der Gemeinderat in einer Abwägung für eine Reduzierung der Hebesätze entschieden, aber auch die finanzielle Situation der kommenden Jahre der Gemeinde mit den steigenden Kosten und Umlagen nicht außer Acht gelassen. Der Gemeinderat wird die Aufkommensentwicklung bei der Grundsteuer beobachten und gegebenenfalls in den nächsten Jahren entsprechend anpassen.