Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Neuerungen ab 01.01.2024 Pass- und Personalausweiswesen; Aktuelle Informationen des BMI

Pass- und Personalausweiswesen;

Aktuelle Informationen des BMI

Reisepass-Gebühr

Für antragstellende Personen ab 24 Jahren beträgt die Gebühr ab 01.01.2024 beim Reisepass 70,00 Euro. Für antragstellende Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr für einen Reisepass weiterhin 37,50 Euro. Zuschläge für Express-Bestellung – bleiben unverändert.

Kinderreisepässe

Kinderreisepässe dürfen ab dem 01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

Am 29.11.2023
Sand