Gemeinde
Markt Arberg
Bekanntmachung
über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
für die Wahl des Gemeinderats,
der ersten Bürgermeisterin oder
des ersten Bürgermeisters, des Kreistags,
der Landrätin oder des Landrats
| 1. | Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens |
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| bis Montag, den 19.01.2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familiennamen, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen. |
| 2. | Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten: |
| Nr. des Eintragungsraums | Anschrift des Eintragungsraums | Eintragungszeiten | barrierefrei ja / nein |
| 1 | Rathaus Arberg Marktplatz 13 91722 Arberg Zimmer 12 | Mo – Mi 8.00 – 15.00 Uhr Do 8.00 – 18.00 Uhr Fr 8.00 – 12.30 Uhr zusätzlich Di 16.12.2025 18.00 – 20.00 Uhr So 11.01.2026 10.00 – 12.00 Uhr | ja |
| 3. | Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde eintragen. |
| 4. | Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden. |
| 5. | Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen. |