Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 3/2023
Mitteilungen des Bürgermeisters
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszug aus der öffentlichen Sitzung vom 20.01.2023

Antrag auf Tektur zum genehmigten Antrag auf Erweiterung der Kfz-Werkstatt im Erdgeschoss und Errichtung einer Wohnung im Obergeschoss; Triesdorfer Str. 5, Arberg, Fl.-Nr. 221/3, Gem. Arberg

Die Tektur weist Änderungen bei der Raumaufteilung sowohl im gewerblichen als auch im Wohnbereich auf. Darüber hinaus wird ein Fahrstuhl eingebaut und die Außenansicht wird verändert, da insbesondere eine Außenwand im Erdgeschoss nun nicht mehr deutlich zurückgesetzt wird, sondern bündig mit dem Obergeschoss verläuft. Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu oben genanntem Tekturantrag.

Antrag auf Neubau einer Doppelgarage; Oberschönau 2, Arberg, Fl.-Nrn. 1176 u. 2068, Gem. Arberg

Beide Grundstücke gehören dem Bauwerber. Einwände bestehen nicht. Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu oben genanntem Antrag.

Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage; Kreszentia-Hummel-Str. 11, Arberg, Fl.-Nr. 2222/5, Gem. Arberg

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 11 „An der Gunzenhauser Str.“ in BA 4 und bedarf mehrerer Befreiungen von den Festsetzungen, die u.a. auf die Ausführung als sog. Toskanahaus zurückzuführen sind. Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu oben genanntem Antrag nebst den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11.

In diesem Zusammenhang wird angeregt, den Bebauungsplan zu ändern.

Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Arberg, auf den Fl.-Nrn. 60, 61, 92 und 93 (jeweils Teilfläche) der Gem. Mörsach

Für die Realisierung des Wohnbaugebietes „Am Altmühlzuleiter“ im OT Mörsach der Marktgemeinde ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Hierfür zuständig ist für die Gemarkung Mörsach gem. Verbandssatzung der Zweckverband Altmühlsee, welcher auch die Kosten des Verfahrens trägt. Der Marktgemeinderat empfiehlt dem Zweckverband Altmühlsee daher:

1.

Der Zweckverband Altmühlsee beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilbereich Arberg, für die oben genannten Flurstücke gem. § 2 I BauGB.

2.

Der durch das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, erstellte Flächennutzungsplanentwurf wird zustimmend zur Kenntnis genommen und der Billigungsbeschluss gefasst.

3.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt.

7. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich des Grundstücks Weißenburger Straße 108, Gunzenhausen

Der Marktgemeinderat hat keine Einwände gegen die 7. Änderung des genannten Bebauungsplanes der Stadt Gunzenhausen.

Flächennutzungsplanänderung des Marktes Bechhofen und vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sonnenkraft Königshofen“

Der Marktgemeinderat hat keine Einwände gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Bechhofen sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonnenkraft Königshofen“.

Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet - Wartung und Wechsel von Leuchtmitteln

Im Gemeindegebiet befinden sich 407 Straßenlaternen. Seit 2005 wurden immer wieder Umstellungen vorgenommen, sodass der Jahresverbrauch von 118.000 kWh auf ca. 30.000 kWh gesenkt werden konnte. Nun könnte erneut eine Einsparungsmaßnahme vorgenommen werden, die den Verbrauch auf ca. 22.000 kWh senken könnte und mit warmweißem statt neutralweißem Licht insektenfreundlicher ist. Lediglich für die 37 Kofferleuchten wäre das Einsparpotential mit 2 kWh sehr gering, zumal die Leuchten erst 2019 eingebaut wurden.

Der Marktgemeinderat beschließt aus Gründen der Energieeinsparung den Austausch von Leuchtmitteln (außer bei den 37 Kofferleuchten) und die Wartung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet. Die Kosten werden sich auf ca. 22.500 € belaufen.

In diesem Zusammenhang erläutert der Vorsitzende nochmal, dass die Kirchen in Arberg und Großlellenfeld weiterhin angestrahlt werden, da dies aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Bei der Kirche in Mörsach ist dies auf Grund der Straßenbeleuchtung nicht notwendig.

Hundehaltungsverordnung

Die Geltungsdauer der vorgehenden Verordnung ist abgelaufen und durch verschiedentlichste Rechtsprechung sind Teile der Verordnung nichtig geworden. Der Marktgemeinderat beschließt die neue Hundehaltungsverordnung. Diese tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung vom 05.03.2021 wird aufgehoben.

Förderprogramm Photovoltaik

Die beiden Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und Speicher auf privaten Wohngebäuden sind fertig gestellt und auf der Homepage veröffentlicht. Interessenten, die sich vorab an die Gemeinde gewandt hatten, werden hierüber gesondert informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass nur Vorhaben gefördert werden, für die noch kein Auftrag erteilt wurde.

Erweiterung Kindergarten Großlellenfeld

Die Kath. Kitas Altmühlfranken-Nordschwaben gGmbH präferiert hier den ursprünglichen ersten Entwurf mit einem Krippenanbau. Darüber hinaus zeigen sie sich auch aufgeschlossen, vorübergehend eine Containerlösung zu nutzen, um in Ruhe planen und bauen zu können. Hier böte sich ggfs. der Erwerb von Containern der Stadt Ornbau an, welche nun nicht mehr für den KiTa-Betrieb benötigt werden. Hier sollen Verhandlungen aufgenommen werden.

Vortrag Dorfladen - Stefan Beyerlein

GRM Beyerlein hat die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen geprüft und für den Gemeinderat aufgearbeitet. Die entsprechende Tischvorlage wird von ihm verlesen. Hiernach besteht die noch offene Forderung in Höhe von 12.684,94 €. Er schlägt vor, dass ein Antrag auf rückwirkenden Schuldenerlass über die noch offene Summe gestellt werden sollte. Geklärt werden muss nur, wer diesen Antrag zu stellen hat. GRM Unfried bedankt sich für die Ausführungen und bestätigt deren Richtigkeit aus seiner Sicht. Darüber hinaus thematisiert er nochmals seine Entschuldigung bei Bgm. Nägelein bzgl. des Missverständnisses bei Vertragsschluss.