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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die allgemeine Wehrpflicht ist, soweit kein Spannungs- und Verteidigungsfall eintritt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen können sich nach § 58 b Soldatengesetz (SG) verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten.

Um dem Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit zu geben, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde nach § 58 c SG jährlich zum 31.03. nachfolgende Daten von deutschen Staatsangehörigen, die im nächsten Jahr volljährig werden an das Bundesamt für Wehrverwaltung.

Familienname, Vornamen, aktuelle Anschrift

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung gem. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und muss nicht begründet werden. Der Antrag auf Errichtung einer Übermittlungssperre ist bei der Meldebehörde des Marktes Arberg zu stellen. Die Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich.

Arberg, 16.01.2025
Kräher