Wichtige Hinweise für eine sichere und reibungslose Anlieferung
Für die Abgabe von Problemabfällen, die bei der mobilen Problemabfallsammlung entsorgt werden sollen, gelten wichtige Regelungen und Verhaltenshinweise, die sowohl der Sicherheit der Beteiligten als auch einem geordneten Ablauf der Sammlung dienen.
Die Anlieferung von Problemabfällen ist ausschließlich Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Ansbach vorbehalten, die an die Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossen sind. Die Kosten für die Entsorgung werden über die Abfallgebühren getragen. Vor dem Besuch der mobilen Sammlung sollten sich Anliefernde darüber informieren, ob der jeweilige Problemabfall angenommen wird. Hierfür steht das Abfall-ABC auf der Internetseite des Landkreises Ansbach unter www.landkreis-ansbach.de zur Verfügung. Bei einzelnen Abfällen sind dort auch Mengenbegrenzungen aufgeführt. Pro Anlieferfahrzeug und Sammlungstag dürfen maximal haushaltsübliche Mengen abgegeben werden. Diese entsprechen dem Volumen von bis zu zwei Wäschekörben. Zusätzlich können bis zu fünf Eimer flüssige Wandfarbe angeliefert werden. Feste Farbreste sind über den Restabfall zu entsorgen.
Am Sammelplatz ist darauf zu achten, dass Containerstandplätze sowie Zufahrten für die Entsorgungsfahrzeuge freigehalten werden. Da bei jeder Sammlung drei Lkw im Einsatz sind, wird entsprechend Platz benötigt. Sollte es zu Wartezeiten kommen, sind Anliefernde gebeten, Abstand zu halten, damit die Fahrzeuge problemlos rangieren können. Die Anlieferung erfolgt nach Möglichkeit im Einbahnstraßensystem. Es ist zwingend erforderlich, eine Warteschlange zu bilden und im Fahrzeug sitzen zu bleiben. Ein vorzeitiges Aussteigen oder Weitergehen zu Fuß beschleunigt den Ablauf nicht. Auch Anliefernde zu Fuß oder mit dem Fahrrad müssen sich in die Warteschlange einreihen und besonders auf ihre eigene Sicherheit achten. Problemabfälle dürfen keinesfalls vor dem Eintreffen der Sammelfahrzeuge abgestellt werden. Austretende Chemikalien können Mensch und Umwelt gefährden. Die Abfälle sind bis zur Aufforderung durch das Fachpersonal bei sich zu behalten. Die Produkte müssen in der Originalverpackung angeliefert werden. Substanzen dürfen nicht miteinander vermischt werden, um gefährliche chemische Reaktionen zu vermeiden. Die Anlieferung hat in stabilen Kisten, Kartons oder verschlossenen Kanistern zu erfolgen.
Der Landkreis Ansbach bittet alle Anliefernden, die Anweisungen des Personals vor Ort unbedingt zu befolgen. Nur so kann eine sichere, umweltgerechte und zügige Entsorgung gewährleistet werden.