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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste:

Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 findet im Jahr 2023 wieder die Wahl der Schöffen und Schöffinnen statt. Zur Zeit werden daher in allen Kommunen Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, die der Zustimmung des Gemeinderates bedürfen und aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenauswahlausschuss die endgültige Auswahl erfolgen wird. Die Vorschlagsliste soll dabei alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht sowie bei den Strafkammern des Landgerichtes. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Für Ihre Bewerbung ist die Verwendung des Bewerbungsformulars zwingend erforderlich.

Alle Informationen und rechtlichen Bestimmungen sowie das zugehörige Bewerbungsformular finden Sie auf unserer Homepage www.arberg.de.

Bitte schicken Sie Ihre Vorschläge bis zum 03.03.2023 schriftlich an den Markt Arberg oder wenden Sie sich persönlich an:

Markt Arberg, Frau Carolin Helmreich, Zimmer Nr. 13, Marktplatz 13, 91722 Arberg

Tel. 09822/8221-17, E-Mail: carolin.helmreich@arberg.de

Arberg, 06.02.2023
(Helmreich)