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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Räum- und Streudienst im Winter

Es wird darauf hingewiesen, dass nach der geltenden Verordnung des Marktes Arberg über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter alle Anlieger, ggfs. auch Hinterlieger, die Gehbahnen (nicht nur Fußwege), die an ihr Grundstück angrenzen oder die ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen auf eigene Kosten von Schnee und Eis zu befreien, d.h. in sicherem Zustand zu erhalten haben.

Diese Räum- und Streupflicht gilt an Werktagen ab 6:30 Uhr bzw. an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen ab 7:00 Uhr und hat bis 20:00 Uhr sooft zu erfolgen, wie es zur Verhütung von Gefahren, Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Als Streumittel ist Sand, Splitt, o.Ä. zu verwenden, nicht jedoch ätzende Stoffe wie Salz (ausgenommen bei Treppen oder extremer Steigung).

Wir bitten um dringende Beachtung.

Arberg, den 06.02.2023
(Helmreich)