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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Jeder, der in eine Wohnung einzieht oder auch auszieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- oder abzumelden; dies gilt für Haupt- und Nebenwohnungen.

Die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf unserer Homepage.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung wird in der Hauptwohnung angezeigt.

Wir bitten Sie Ihrer Anmeldeverpflichtung nachzukommen und weisen insbesondere Vermieter darauf hin, Ihre Mieter entsprechend zu informieren.

Um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 09822/8221-0 wird gebeten.

Meldeamt Arberg