Nach der geltenden Verordnung des Marktes Arberg über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gebahnen im Winter haben alle Anlieger, ggfs. auch Hinterlieger, die angrenzenden Flächen (nicht nur Fußwege) von Schnee und Eis zu befreien, d.h. in einen sicheren Zustand zu bringen.
Diese Räum- und Streupflicht gilt an Werktagen ab 6:30 Uhr bzw. an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen ab 7:00 Uhr und hat bis 20:00 Uhr sooft zu erfolgen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
Wir bitten um dringende Beachtung.