Die Wahlleiterin
des Marktes Arberg
| Das vorläufige Ergebnis der Wahl | |
| (x) | des Gemeinderats |
| (x) | der/des ersten Bürgermeisterin/Bürgermeisters |
| wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in folgender Form verkündet: | |
| (x) | durch Veröffentlichung auf der Homepage der unter |
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| www. arberg.de/rathaus-service/wahlen-ausschuesse/wahlen |
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| (genauer Link) |
| (x) | durch Anschlag in der Gemeindeverwaltung, Marktplatz 13, 91722 Arberg (Rathaus). |
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| (Adresse/n und Ort/e des Anschlags) |
Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.
Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art. 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählte/n Person/en erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist
| (x) | der Zeitpunkt des Anschlags in der Gemeindeverwaltung, Marktplatz 13, 91722 Arberg (Rathaus). |
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| (Adresse/n und Ort/e des Anschlags) |
Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.
Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.
Datum: 11.02.2026