Um schädlichen Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken, sind für das Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern folgende Punkte einzuhalten:
| 1. | Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz- und Reisigmaterial verwendet werden. |
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| Es darf keinesfalls Altholz bzw. Abfallholz (z.B. Paletten, Türen) dort angeliefert werden. |
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| Dieses kann im Wertstoffhof zu den bekannten Öffnungszeiten abgegeben werden. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. |
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| Die Brennmaterialien dürfen frühestens 2 Wochen vor dem Abbrenntag angeliefert werden. |
| 2. | Osterfeuer sollen grundsätzlich auf weitgehend vegetationsarmen Flächen abgebrannt werden. Es ist darauf zu achten, dass sich in der näheren Umgebung keine geschützten Biotope befinden. |
| 3. | Reisighaufen bieten zahlreichen Tieren eine willkommene Deckung, Behausung und Nistmöglichkeit. Reisig- und Holzmaterial darf deshalb erst unmittelbar vor dem Abbren-nen zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Reisighaufen, die bereits längere Zeit liegen, sind vor dem Verbrennen vorsichtig umzusetzen, aufgefundene Tiere in einen sicheren Unterschlupf zu bringen. |
| 4. | Die Feuer dürfen nur entzündet werden, wenn für die Umgebung keine Brandgefahren entstehen. Die in § 3 der Verordnung über die Verhütung von Bränden festgelegten Mindestabstände bei Feuer im Freien sind einzuhalten (mind. 100 m zu leicht entzünd-baren Stoffen). Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten. Bei starkem Wind ist ein Abbrennen des Oster- und Sonnwendfeuers zu unterlassen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. |
| 5. | Zur Schonung des Landschaftsbildes sind die Reste der Brennmaterialien unverzüglich zu beseitigen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen. |
| 6. | Osterfeuer sind mind. eine Woche vorher beim Markt Arberg anzuzeigen. |
Die Verantwortung obliegt demjenigen, welcher das Abbrennen vornimmt.
Um Kenntnisnahme und entsprechende Beachtung wird gebeten.