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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bauangelegenheiten

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Kreszentia-Hummel-Straße 1, Flurnummer 557/12, Gemarkung Arberg

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage samt Befreiungen zu und leitet die Unterlagen zur Genehmigung an das Landratsamt Ansbach weiter.

Umbau und Aufstockung eines Zweifamilienhauses zum Wohnhaus mit drei Wohnungen, Feuchtwanger Str. 16, 91722 Arberg, Flurnummer 310/1, Gemarkung Arberg

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag auf Umbau und Aufstockung eines Zweifamilienhauses zum Wohnhaus mit drei Wohnungen zu und leitet die Unterlagen zur Genehmigung an das Landratsamt Ansbach weiter.

Bauleitplanung „Am Altmühlzuleiter“ – Abwägung und Beschlussfassung Bebauungsplan

Der Marktgemeinderat Arberg hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ im Ortsteil Mörsach zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB beschlossen. Es stellte sich heraus, dass die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens nicht erfüllt werden. In der Sitzung 01.07.2021 hat der Marktgemeinderat Arberg daher einen Verfahrenswechsel zum Regelverfahren i.S.d. § 2, 10 BauGB beschlossen. Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen für zunächst ca. 4 Baugrundstücke in dem bezeichneten Gebiet. Der Bebauungsplan schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine weitere, geordnete, städtebauliche Entwicklung des Marktes Arberg. Der Geltungsbereich liegt im Osten von Mörsach, westlich des Altmühlzuleiters. Im Südwesten grenzt bestehende Bebauung an. Im Norden und Osten grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Das Plangebiet wird derzeit ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 0,45 ha und umfasst Teilflächen der Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 56, 56/1, 60, 61 und 64 der Gemarkung Mörsach. Während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB gingen vier Stellungnahmen von Seiten der Bürger ein. Diese Stellungnahmen sind in der Abwägungstabelle mit Abwägungsvorschlägen (Stand 03.01.2025) zur Behandlung im Gemeinderat dargestellt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 21.06.2023 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 7 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 8 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 03.01.2025 entnommen werden. Nach der erfolgten Abwägung kann der Bebauungsplan „Am Altmühlzuleiter“ als Satzung beschlossen werden.

Der Marktgemeinderat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen gem. Abwägungstabellen zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ im Ortsteil Mörsach vorgebrachten Hinweise, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Der Planentwurf mit den Festsetzungen, der Begründung (Stand 13.02.2025) mit dem Umweltbericht, dem Grünordnungsplan und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. der Bebauungsplan mit Begründung und allen o. g. Anlagen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan, nach Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

Vorstellung Planentwurf Kleinlellenfeld

In Kleinlellenfeld ist kein Bauplatz mehr verfügbar. Einige GRM schlagen vor, dass mit den Planungen grundsätzlich erst fortgeschritten werden sollte, wenn alle Flurnummern im Eigentum der Gemeinde sind. Des Weiteren kommt der Hinweis, dass Flurnummer 116/1 nicht bei den Erschließungskosten beteiligt werden kann. Insgesamt besteht Einverständnis mit dem vorgestellten Entwurf.

Sonstige Mitteilungen des Ersten Bürgermeisters

Wegfall der Nichtöffentlichkeit

Die Baugrunduntersuchung der Ortsverbindungsstraße Kemmathen-Großlellenfeld wurde an die Firma KP Ingenieurgesellschaft mbH, Gunzenhausen zu einem Preis von 12.717,89 € vergeben.

Bestellung eines Feldgeschworenen für das Gremium Arberg

Für den verstorbenen Feldgeschworenen Josef Heumann wurde Markus Heumann am 14.01.2025 als Feldgeschworener für das Gremium Arberg vereidigt.

Sonstiges

Kindergarten

GRM Glas berichtet von der letzten Kindergartensitzung. Auf die Frage, wie viele Anmeldungen für die Krippe Großlellenfeld vorliegen, antwortet der Vorsitzende, dass ihm das nicht bekannt sei, aber die Krippeneinrichtung definitiv dieses Jahr im September in Betrieb genommen werden soll.