Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Entrichtung der Hundesteuer
Die Hundesteuer für das Jahr 2023 ist zum 01. April 2023 zur Zahlung fällig. Die Steuerschuld ergibt sich aus dem ergangenen Steuerbescheid.
Wir bitten die Steuerpflichtigen, die Hundesteuer fristgerecht zu überweisen.
Die Steuer ist nicht zu überweisen, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) vorliegt.
Wir bitten um Beachtung.
Arberg, 28.02.2023
(Helmreich)