Es wird darauf hingewiesen, dass der Termin für die Entrichtung der Kanal- und Wassergebühren (1. Rate) am
01.04.2023
abläuft. Die Entrichtung der Wassergebühren (1. Rate) bezieht sich nur auf den Gemeindeteil Goldbühl.
Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt wurde, bitten wir, die fälligen Gebühren aufgrund der erteilten Bescheide bis zu diesem Termin zu überweisen.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.