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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Fälligkeit der Kanal- und Wassergebühren

Es wird darauf hingewiesen, dass der Termin für die Entrichtung der Kanal- und Wassergebühren (1. Rate) am

01.04.2023

abläuft. Die Entrichtung der Wassergebühren (1. Rate) bezieht sich nur auf den Gemeindeteil Goldbühl.

Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt wurde, bitten wir, die fälligen Gebühren aufgrund der erteilten Bescheide bis zu diesem Termin zu überweisen.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

Arberg, 28.02.2023
(Helmreich)