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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Entrichtung der Hundesteuer

Die Hundesteuer für das Jahr 2024 ist zum 01. April 2024 zur Zahlung fällig

Die Steuerschuld ergibt sich aus dem ergangenen Steuerbescheid.

Wir bitten die Steuerpflichtigen, die Hundesteuer fristgerecht zu überweisen.

Die Steuer ist nicht zu überweisen, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) vorliegt.

Wir bitten um Beachtung.

Arberg, 07.03.2024
Kräher