Die Hundesteuer für das Jahr 2025 ist zum 01. April 2025 zur Zahlung fällig.
Die Steuerschuld ergibt sich aus dem ergangenen Steuerbescheid.
Wir bitten die Steuerpflichtigen, die Hundesteuer fristgerecht zu überweisen.
Die Steuer ist nicht zu überweisen, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) vorliegt.
Wir bitten um Beachtung.