Es wird darauf hingewiesen, dass der Termin für die Entrichtung der Kanalgebühren (1. Rate) am 01.04.2025 abläuft.
Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt wurde, bitten wir, die fälligen Gebühren aufgrund der erteilten Bescheide bis zu diesem Termin zu überweisen.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.