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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Hundesteuer für das Jahr 2026 ist zum 01. April 2026 zur Zahlung fällig.

Die Steuerschuld ergibt sich aus dem ergangenen Steuerbescheid.

Wir bitten die Steuerpflichtigen, die Hundesteuer fristgerecht zu überweisen.

Die Steuer ist nicht zu überweisen, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) vorliegt.

Wir bitten um Beachtung.

Arberg, 03.03.2026
Kräher