Es wird darauf hingewiesen, dass die Kanalgebühren (1. Rate) zum 01.04.2026
fällig sind.
Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt wurde, bitten wir, die fälligen Gebühren aufgrund der erteilten Bescheide bis zu diesem Termin zu überweisen.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.