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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus der öffentlichen Sitzung vom 24.02.2023

Antrag auf Geländeauffüllung auf den Grundstücken Fl.-Nr. 864/1 und 865, Gem. Kemmathen

Durch die Gemeinde werden die Flächen rund um die Kläranlage Goldbühl im Rahmen der Errichtung des Pumpwerks ca. 30 cm hoch aufgefüllt. Das Material stammt aus der genannten Baumaßnahme.

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu oben genanntem Antrag der Gemeinde.

Antrag auf Umbau und Erweiterung eines Zweifamilienhauses; Eybburg 2, Fl.-Nr. 333, Gem. Kleinlellenfeld

Das Bestandsgebäude soll saniert und umgebaut werden. Die Abwasserbeseitigung liegt mittels Kleinkläranlagen im Verantwortungsbereich des Bauherrn. Das Vorhaben befindet sich in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Einwende bestehen nicht.

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu oben genanntem Antrag.

Antrag auf Vorbescheid bzgl. Abbruch von Nebengebäuden und Neubau eines Wohnhauses (Tinyhouse); Kemmathen 2, Fl.-Nr. 7, Gem. Kemmathen

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. An Stelle der bisherigen Nebengebäude soll ein kleines Wohnhaus errichtet werden. Sollte dieses weiter in den Hausgarten verschoben werden, befände es sich bereits im Außenbereich und wäre nicht mehr zulässig.

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu oben genanntem Antrag, sofern das Vorhaben nicht im Außenbereich realisiert wird.

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022

Überschuss im Verwaltungshaushalt:

919.862,79 €

(Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt)

Fehlbetrag im Vermögenshaushalt:

210.493,92 €

Gesamtüberschuss 2022:

709.368,87 €

Kasseneinnahmereste:

704,08 €

Buchmäßiger Kassenbestand:

708.664,79 €

Der Marktgemeinderat nimmt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis und beschließt, sie an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung zu überstellen.

Stellungnahme zum Rechnungsprüfungsbericht für das Haushaltsjahr 2021 - öffentlicher Teil

Der Marktgemeinderat hat den Rechnungsprüfungsbericht nebst Stellungnahme für das Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis genommen und beschließt die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Gemeindebuck“ im OT Kemmathen zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB

Der Marktgemeinderat Arberg hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Gemeindebuck“ zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB beschlossen. Der Markt Arberg ist bestrebt, neben dem Hauptort auch die Wohnbauentwicklung in seinen Ortsteilen bedarfsgerecht zu stärken. Mit vorliegender Planung soll im Süden des Ortsteils Kemmathen auf einer Fläche von ca. 4.700 m² die Erschließung von ca. 5 Baugrundstücken ermöglicht werden. Die geplante Bebauung rundet den Ortsteil im Südosten ab. Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der Fläche in dem bezeichneten Gebiet. Der Bebauungsplan schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine weitere, geordnete, städtebauliche Entwicklung im Ortsteil Kemmathen. Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 0,47 ha und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 36 und 36/1 der Gemarkung Kemmathen.

Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren (gem. § 13 b), bei dem die Vorschriften des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) zur Anwendung kommen. Dabei wird gem. Abs. 3 von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Gemeindebuck“ lag mit Begründung und allen Anlagen (fachliche Einschätzung der nachbarschaftsrechtlichen Situation zwischen dem Imkereibetrieb und der Baugebietsnutzung sowie spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung) öffentlich im Rathaus des Marktes Arberg in der Zeit vom 12.10.2022 bis 14.11.2022 aus.

a)

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ging eine Stellungnahme von Seiten der Öffentlichkeit ein.

b)

Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Es wurden 25 Behörden/TÖB mit Brief vom 05.10.2022 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 6 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden, welche auch den Mitgliedern des Marktgemeinderates vor der Sitzung zur Verfügung gestellt wurden.

Nach der erfolgten Abwägung kann der Bebauungsplan für das Wohngebiet „Am Gemeindebuck“ im OT Kemmathen als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan mit seinem zeichnerischen und textlichen Teil einschließlich Begründung (in der Fassung vom 16.02.2023) und allen Anlagen (fachliche Einschätzung der nachbarschaftsrechtlichen Situation zwischen dem Imkereibetrieb und der Baugebietsnutzung sowie spezielle artenschutzrechtliche Prüfung).

Der Marktgemeinderat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen zu.

Der Planentwurf des Bebauungsplanes "Am Gemeindebuck" im OT Kemmathen mit den Festsetzungen und der Begründung (in der Fassung vom 16.02.2023) sowie spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (in der Fassung vom 13.10.2020) und fachlicher Einschätzung der nachbarschaftsrechtlichen Situation zwischen dem Imkereibetrieb und der Baugebietsnutzung vom 25.11.2021 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. der Bebauungsplan mit Begründung und allen o. g. Anlagen.

Es werden zunächst die beiden vorderen Bauplätze verkauft. Die Vermarktung und Erschließung der hinteren Bauplätze sollen erst erfolgen, wenn für die restlichen Plätze genügend Bewerber vorhanden sind.

Grundsatzbeschluss zur Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Arberg

Das LF 8 mit Baujahr 1977 hat mittlerweile einige Mängel, die nur mit sehr hohem Aufwand behoben werden können. Darüber hinaus ist auch so laut Feuerwehr ein Mannschaftstransportwagen für die Personalzuführung erforderlich. Ein entsprechender Förderantrag ist vor dem Kauf an den Kreisbrandrat und die Regierung zu stellen. Es wird mit Kosten in Höhe von 60.000 € gerechnet. Der Förderfestbetrag beläuft sich auf 14.500 €. Für das LF 8 kann ggfs. ein Verkaufserlös von ca. 10.000 € gegengerechnet werden, zumal für beide Fahrzeuge zusammen kein Stellplatz im Gerätehaus vorhanden wäre. Der Marktgemeinderat beschließt dem Grunde nach die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Arberg und stellt den entsprechenden Förderantrag.

Antrag auf rückwirkenden Schuldenerlass der noch offenen Darlehnssumme der liquidierten Dorfladen Arberg eG

Der Vorsitzende bedankt sich nochmals bei Gemeinderatsmitglied Beyerlein für dessen Ausführungen in der vergangenen Sitzung, welche zu dem Ergebnis kommen, dass die Forderungen der Marktgemeinde nach wie vor bestehen. Des Weiteren bringt er seine persönliche Meinung zu diesem Thema und sein Bedauern über die Spaltung der Gemeinde durch dieses Thema zum Ausdruck, welche insbesondere durch Anfeindungen gegen die Gemeinde und den Bürgermeister entstanden. Der Marktgemeinderat erlässt der vormaligen Dorfladen Arberg eG die offenen Schulden in Höhe von 12.864,94 €.

Sonstiges

a)

Wegfall der Nichtöffentlichkeit

Der Marktgemeinderat stimmte in der vergangenen Sitzung einer städtebaulichen Vorstudie für die Dorferneuerung in den Ortsteilen Groß- und Kleinlellenfeld sowie Eybburg über das Amt für ländliche Entwicklung zu. Für die Gemeinde werden sich hierfür Kosten in Höhe von ca. 9.500 € ergeben.

b)

Schreiben des Landrats an Kommunen wegen Flüchtlingsunterkünften

Nähere Auskünfte liegen derzeit nicht vor. Seitens des Gemeinderates wird vorgebracht, dass die MZH gebraucht wird und die Gemeinde sich gegen eine eventuelle Belegung mit Geflüchteten wehren solle. Darüber hinaus sei Arberg ohnehin nicht attraktiv für diesen Personenkreis, da keine Einkaufsmöglichkeiten bestehen. Es wird vorgeschlagen, statt der MZH ggfs. eine andere Fläche zur Verfügung zu stellen, die für Container o.ä. leicht zu erschließen ist, z.B. am Wertstoffhof, oder die Wohnung im alten Feuerwehrhaus wieder bewohnbar zu machen, statt das Gebäude abzureißen.

c)

Sachstand örtliche Nahversorgung

Hier kann bereits mitgeteilt werden, dass die Gemeinde die benötigten Flächen von Privatpersonen erwerben kann und eine erste Planskizze in Auftrag gegeben wurde. In Kürze wird abgeklärt, ob irgendwelche Hemmnisse wegen der Nähe zu einer Staatsstraße zu beachten seien.

d)

Container von Ornbau für Kita Großlellenfeld

Die Container bzw. Module in Ständerbauweise können von der Stadt Ornbau erworben werden. Hintergrund für den Kauf ist jedoch, dass in Großlellenfeld mehr Kinder als in Arberg geboren wurden und Bedarf für eine Krippe besteht.