Einleiten von Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk BÜ „RÜB Arberg Nord“ über den Regenrückhalteteich RRT „Arberg Nord“ in den Arberger Graben, Landkreis Ansbach
Das Landratsamt Ansbach hat mit Bescheid vom 13.03.2025, Az. 6411.01-0296/0001 SG 43gr die gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk BÜ „RÜB Arberg Nord“ über den Regenrückhalteteich RRT „Arberg Nord“ in den Arberger Graben, Landkreis Ansbach befristet bis 31.12.2044 erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrunde-liegenden Antragsunterlagen liegt zur allgemeinen Einsicht bei der Gemeindeverwaltung Arberg in der Zeit vom 31.03.2025 bis 15.03.2025 während der Dienststunden aus. Der Bescheid wurde dem Antragsteller zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.