| - | Rasenmäher: |
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| Diese dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen sowie werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es ist hierbei unerheblich, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird. Auch für sogenannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen gelten die o.g. Betriebszeiten. |
| - | Heckenscheren, Tragbare Motorkettensägen, Beton- u. Mörtelmischer, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, Vertikutierer: |
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| Diese dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. |
| - | Schredder/Zerkleinerer (sog. Häcksler): |
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| Diese dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Dies gilt unbeschadet, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder Elektromotor betrieben werden. |
| - | Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser/Laubsammler |
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| Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. |
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| Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. |
Zur Vermeidung von Nachteilen wird um Beachtung und Einhaltung dieser Vorschriften gebeten.