Die Überprüfung für das Jahr 2024 findet statt, entweder am Mittwoch, 17. April 2024 oder am Donnerstag, 18. April 2024 (der genaue Termin/Tag ist derzeit nicht bekannt).
Beginn ist ab 7.00 Uhr am Friedhof Arberg, anschließend in Mörsach, danach in Großlellenfeld.
Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose, kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanzarbeiten genügen, um den Stein in’s Wanken oder zum Umsturz zu bringen. Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale – die zum Teil mehrere hundert Kilo wiegen – zurückzuführen sind.
Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu erfolgen.
Bloßes „Rütteln“ am Grabstein reicht nicht aus, um die Forderungen der Unfallverhütungs-vorschrift zu erfüllen.
Mit der technischen Prüfung wurde ein sachkundiges Unternehmen beauftragt, um eine rechtssichere Kontrolle für jedes Grabmal, angepasst an dessen Konstruktion, zu gewährleisten. Die Prüfung der Standfestigkeit dauert pro Grabmal nur wenige Sekunden. Die Nutzungsberechtigten beanstandeter Grabmale werden vom Markt Arberg angeschrieben, um die Befestigung des Grabmals und Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlassen. Sicherheit ist hierbei oberste Priorität.
Sollte sich im Rahmen der Standsicherheitsprüfung ergeben, dass ein Grabmal umsturzgefährdet ist, wird vom Prüfer eine Grabmalsicherung angebracht. Die hierfür anfallenden Kosten von 35,70 € brutto pro gesichertem Grabmal, werden dem Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.