Die Vereinsvorstände werden gebeten, rechtzeitig d.h. mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin und unaufgefordert, die nötigen Anträge (Gaststätten-
erlaubnis, Anzeige einer öffentl. Vergnügung usw.) bei der Gemeindeverwaltung (Zi. 12)
zu stellen.
Dies ist notwendig, da zur Fristwahrung bei weiteren Behörden eine gewisse Bearbeitungs-zeit erforderlich ist.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.