Die Vorschlagsliste des Marktes Arberg zur Auswahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt in der Zeit vom 02. Mai 2023 bis 11. Mai 2023 im Rathaus Arberg, Marktplatz 13, Zimmer 13 während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
Einsprüche gegen diese Vorschläge können binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, beim Markt Arberg schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden. Einspruch kann geltend gemacht werden, falls Personen in die Liste aufgenommen wurden, die nach §§ 3 bis 5 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern vom 07. November 2012 (JMBl Nr. 11/2012, geändert durch Bekanntmachung vom 25.10.2017 JMBl S. 216) über die Auswahl der Schöffen nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollen.