Die Vereinsvorstände werden gebeten, rechtzeitig d.h. mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin und unaufgefordert, die nötigen Anträge (Gaststättenerlaubnis, Anzeige e. öffentl. Vergnügung usw.) bei der Gemeindeverwaltung (Zi. 12) zu stellen.
Dies ist notwendig, da zur Fristwahrung bei weiteren Behörden eine gewisse Bearbeitungszeit erforderlich ist.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.