Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilungen des Bürgermeisters
Anlieger von Straßenseitengräben, an denen Bankettmäharbeiten ausgeführt werden, müssen ihre Grenzsteine, Rohrausläufe, Froschklappen usw. selbständig freilegen oder markieren (auspflocken).
Nicht ausgezeichnete Grenzsteine, Rohrausläufe etc., die durch die Bankettmäharbeiten beschädigt werden oder nicht mehr vorhanden sind, werden durch die Gemeinde nicht ersetzt.
Markt Arberg, 15.04.2024
Nägelein
Erster Bürgermeister