Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe hat festgelegt, dass mit eigenen bzw. vorhandenen Standrohren ohne Messeinrichtung keine Wasserentnahme aus dem Netz dieses Versorgungsverbandes mehr statt finden darf. Der Gemeinde wird daher zum Zwecke einer derartigen Entnahme vom Zweckverband ein entsprechendes Standrohr mit Messeinrichtung zur Verfügung gestellt.
Dieses Standrohr wird bei Bedarf (Anmeldung der Veranstaltung) von der Gemeinde direkt an den Bevollmächtigten des Veranstalters abgegeben und ist nach Beendigung der Veranstaltung umgehend an die Gemeinde zurückzugeben.
Mit der Abgabe des Standrohres wird gleichzeitig ein Hinweisblatt ausgegeben, dessen Informationen und Hinweise zu beachten sind.
Gleiches gilt für Privatpersonen, die ein derartiges Standrohr benötigen (z. B. Befüllung eines Schwimmbades und dergleichen).
Hinweis: Bei Abholung des Standrohres muss vom Ausleiher künftig mitgeteilt werden, wie das entnommene Wasser später entsorgt wird, da außer Wassergebühren auch Entwässerungsgebühren anfallen können.
Wir bitten um künftige Beachtung. Insbesondere ist der Einsatz anderer, nicht von der Gemeinde ausgegebener Standrohre, nicht mehr statthaft und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Diese Maßnahme dient letztlich auch der Gebührengerechtigkeit.
Für weitere Rückfragen steht der Markt Arberg als auch der Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe gerne zur Verfügung.