Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit werden aller Bürger und Bürgerinnen gebeten, ihren Personalausweis bzw. Reisepass, auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen.
Wir weisen darauf hin, dass bei Auslandsreisen verschiedene Staaten eine Mindestgültigkeit des Reisepasses/Personalausweises von 6 Monaten nach Reiseende verlangen. Der Reisepass/Personalausweis ist persönlich und rechtzeitig zu beantragen, da die Herstellung bei der Bundesdruckerei für Personalausweise bis zu 3 – 4 Wochen, bei Reisepässen bis zu 4 – 5 Wochen betragen kann.
Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung das biometrische Lichtbild nicht älter als ein halbes Jahr sein darf. Ebenso gibt es ab Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr; Bei der Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen für Kinder ist das persönliche Erscheinen notwendig.
Erfahrungsgemäß erleichtert eine vorherige Terminabsprache (Tel.: 09822/ 8211-0) die Bearbeitung Ihrer Anliegen und eine Wartezeit kann somit verhindert werden.