Die Bischöfe von Eichstätt waren die Landesherren und übten als Zeichen ihrer vollen Landeshoheit die hohe Gerichtsbarkeit aus. Sie war neben der Gerichtsbarkeit des Kaisers die höchste Gerichtsbarkeit des Landes und bestimmte über Leben und Tod der Untertanen im Amt Arberg. Der Bezirk dieses Amtes umfasste 1 Städtchen, 2 Markflecken, 17 Pfarrkirchdörfer, 4 Tochterkirchdörfer und 30 Weiler nebst 3 Schlössern, insgesamt 64 Ortschaften.
Das Halsgericht wurde nur dann einberufen, wenn an einem „strengen Rechtstag“ ein Verbrecher zum Tode verurteilt werden sollte. Dazu hatten alle, die zu dem Gericht gehörten, in Waffen zu erscheinen.
Gerichtsvorsitzender war im Hochstift regelmäßig der Kastner. Diesem wurde vom Bischof der „Bann über das Blut“ persönlich verliehen. Die Urteilsfindung oblag jedoch den Schöffen. Obwohl die Quellenlage auch auf vereinzelte Hinrichtungen im Arberger Schloss hindeutet, wurden grundsätzlich die Todesstrafen im Pflegamt Arberg am sog. Galgenbuck in Ornbau vollstreckt. Dieser befand sich nördlich der Ornbauer Umgehungsstraße auf einer kleinen Anhöhe zwischen der Staatsstraße und der Ortsverbindungsstraße nach Weidenbach im heutigen Gewerbegebiet.
Das Aufstellen und die Instandhaltung der Hinrichtungsstätte war Aufgabe der Bevölkerung im Amt Arberg. So wurde z.B. am 12.12.1683 das „Ohrenbauische Hochgericht durch die Zimmerleuth und gesamten Taglöhner des Amts Ahrberg mit aichenen Säulen“ erneuert. Bereits 1712 musste es erneut repariert werden.
Die Untertanen, die sog. „Armleut“ waren jedoch nicht nur für die Hinrichtungsstätte zuständig, sie mussten darüber hinaus auch das „Henkergeld“ für den Scharfrichter und seinen Gehilfen, der „Löwe oder Leb“ genannt wurde, bezahlen. Auch das Begleitkommando, in Herrieden bestand es im Jahr 1509 aus 32 Gewappneten, jeder erhielt 8 Pfennige, wurde von den Bürgern entlohnt.
Die Strafen war hart, oft blutig und nicht selten tötlich.